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Ombudsstelle

Streitigkeiten und Konflikte sind normal und kommen fast überall vor. Trotzdem können sie für alle Beteiligten unangenehm sein und werden im Rahmen der Zusammenarbeit innerhalb des betreuten Wohnens als störend, destruktiv oder sogar als bedrohlich empfunden.
Unser Ziel ist es, gemeinsam eine für alle Parteien akzeptable Einigung zu finden und zu erarbeiten, Auseinandersetzungen als einen Teil des Lebens zu betrachten und mithilfe der angebotenen Methoden Menschen mit Behinderungen im Sinne des Empowerments und der Emanzipation dahingehend zu stärken, damit sie Zugang zu ihren eigenen Persönlichkeitsstärken und Ressourcen bekommen und ihr Leben selbstbestimmt gestalten können.

Was macht die Ombudsstelle?

Konflikte entstehen oft, weil etwas nicht oder falsch verstanden wird.

Besteht ein ungelöster Konfliktfall im Rahmen der Betreuungssituation mit den BezugsbetreuerInnen, wenn ein Klient oder eine Klientin beispielsweise glaubt, nicht zu seinem oder ihrem Recht zu kommen, sich nicht oder schlecht informiert fühlt oder mit Entscheidungen nicht einverstanden ist, steht die Ombudsstelle der Ig-BeWo den Kundinnen und Kunden der Anbieter für Eingliederungshilfe als Anlaufstelle, Berater und Unterstützer zur Verfügung. Sie soll den Betroffenen ein niedrigschwelliges Verfahren bieten, wenn ihm/ihr auf sich allein gestellt eine Einigung oder Klärung mit dem Anbieter nicht möglich ist.

Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle durch eine unabhängige Betrachtung des Streitfalls die Umstände des jeweiligen Problems zu ermitteln, stets unter Abwägung der von beiden Seiten vorgebrachten Argumente, damit der Anbieter der Eingliederungshilfe diese beheben kann und eine zielführende weitere Zusammenarbeit auch in Zukunft gegeben ist.
Bei einem Schlichtungsverfahren geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden, sondern gemeinsam mit Hilfe der Ombudsstelle außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Sollte die Schlichtungsstelle nicht zuständig sein, versuchen wir für Sie andere geeignete AnsprechpartnerInnen zur Lösung Ihres Problems zu finden.

Was macht die Ombudsstelle nicht

Die Ombudsstelle ist keine Gerichtsinstanz. Deshalb hat die Ombudsperson keine Entscheidungsbefugnis, sie kann lediglich Empfehlungen aussprechen. Das bedeutet, Urteile von Gerichten können von ihr nicht aufgehoben oder korrigiert werden. Dafür steht der Rechtsweg offen. Fristen in laufenden rechtlichen oder prozessualen Verfahren werden durch den Beizug der Ombudsstelle nicht unterbrochen oder ausgesetzt. Da die Ombudsperson ein neutraler Schlichter ist, kann sie auch keine Parteivertretungen übernehmen.

Der Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens kann entweder telefonisch oder schriftlich gestellt werden. Dazu steht Ihnen hier ein Online-Formular Verfügung. Sie können uns Ihren Antrag auch auf dem Postweg zukommen lassen. Verwenden Sie dazu am besten die Formulare zum Ausdrucken.

Wenn Ihr Antrag bei der der Schlichtungsstelle eingegangen ist, kümmert sich eine schlichtende Person um Ihr Anliegen. Ihr Ziel ist es, ein für beide Seiten zufriedenstellendes Ergebnis zu erzielen. Wie das Schritt für Schritt möglich wird, erfahren Sie im Folgenden.
Nachdem Ihr Schlichtungsantrag bei der Schlichtungsstelle eingegangen ist, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.
Anschließend prüft die für Sie zuständige schlichtende Person, ob die Voraussetzungen für ein Schlichtungsverfahren erfüllt sind. Ein Schlichtungsverfahren muss zum Beispiel abgelehnt werden, wenn Ihre Streitigkeit nicht in die Zuständigkeit der Schlichtungsstelle fällt.
Das Schlichtungsverfahren endet, wenn sich die Beteiligten bereits im Laufe des Verfahrens einigen konnten oder einen Schlichtungsvorschlag angenommen haben.

Gibt es keine Einigung, übermittelt die Schlichtungsstelle dem Antragsteller oder der Antragstellerin in Textform eine Mitteilung über die erfolglose Durchführung des Schlichtungsverfahrens.
Wir arbeiten dabei unabhängig und weisungsungebunden. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos, unabhängig

Einfache Sprache:

In der IG-BeWo gibt es eine Schlichtungs-Stelle für Menschen mit Behinderungen.
Schlichten bedeutet, dass jemand hilft, sich zu einigen.
Es gibt keinen Gewinner und keinen Verlierer.
Die Schlichtungsstelle hilft bei Streit – zum Beispiel mit der Bezugs-Betreuung.
Diese Hilfe muss bei uns beantragt werden. Das geht telefonisch oder per E-Mail.
Dazu gibt es ein Online-Formular, um einen Antrag zum Schlichtungs-Verfahren zu stellen.
Das Schlichtungs-Verfahren kostet kein Geld.
Die Anträge gehen bei einer Schlichtungs-Person ein, sie kümmert sich um den Antrag.
Nicht immer ist die Schlichtungs-Stelle für einen Konflikt zuständig, das muss erst geprüft werden.
Wenn wir nicht zuständig sind, versuchen wir trotzdem zusammen eine andere Hilfe zu finden.
Wenn wir zuständig sind, stellt die Schlichtungs-Person einen Kontakt zum Antragsteller her.
Nach Rücksprache werden die Beteiligten zu einem Schlichtungs-Termin eingeladen.
In einem Gespräch versuchen alle Beteiligten zusammen eine gute Lösung zu finden.
Nach dem sich alle Beteiligten einigen können, ist das Schlichtungs-Verfahren beendet.

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